Geförderte Co-Mediationen im Bereich Familie
Konflikte im Zusammenhang mit familienrechtlichen Themen werden vom Ministerium gefördert (§39c Familienlastenausgleichsgesetz):
Das betrifft:
• Vorbereitung/Abklärung von Trennung oder Scheidung
• Einvernehmliche Scheidung zur Vorlage bei Gericht
• Auflösung von Lebensgemeinschaften mit Kindern
• Obsorge – Unterhalt – Besuchsrechtsregelung
• Aufteilung des ehelichen Vermögens
Die Mediationen werden gemeinsam mit einem männlichen Kollegen aus dem psychosozialen Bereich durchgeführt
(www.system-familie.at).
Je nach Einkommen und Anzahl der Kinder, werden die Kosten einer Mediationssitzung bis zum vollen Betrag von Euro 182,- pro Sitzung gefördert.
Überprüfen Sie selbst anhand der Tariftabelle, inwieweit eine solche Förderung für Sie in Frage kommt:
Bis zu 12 familienrechtliche Mediationssitzungen können durch den Familienlastenausgleichsfonds finanziert werden (§39c FLAG).
Kontakt und nähere Informationen:
Mag. iur. Barbara Nanoff-SchediwyEingetragene Mediatorin
Mail:
Web: www.nanoff-mediation.at
